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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB.


Entwurf – Stand: [TT.MM.2026]

Hinweis: Dies ist ein ausführlicher Vertragsentwurf und keine Rechtsberatung. Vor dem produktiven Einsatz, insbesondere gegenüber Verbrauchern, sollte der Text durch eine in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt IT-/Vertragsrecht geprüft und an die konkrete Unternehmensform, Leistungen und Vertriebsprozesse angepasst werden.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen Portaris Cloud [Rechtsform], [Anschrift], [E-Mail] – nachfolgend „Portaris“ – und ihren Kunden („Kunde“) über die Bereitstellung von Cloud-, Hosting-, Software-, Server-, Domain-, Backup-, Managed-Service-, Support- und Entwicklungsleistungen.

Portaris richtet seine Leistungen sowohl an Unternehmer als auch an Verbraucher.

Für Unternehmer gelten ergänzend die gesetzlichen Sonderregelungen des Handelsverkehrs.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern Portaris ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

Individuelle Vereinbarungen zwischen Portaris und dem Kunden gehen diesen AGB vor.

Leistungsbeschreibungen, Preislisten, Angebote, Servicebeschreibungen und gegebenenfalls Service-Level-Agreements („SLA“) können Bestandteil des jeweiligen Vertrags werden.

§ 2 Leistungsangebot

Portaris betreibt eine Plattform, über welche Kunden verschiedene digitale Infrastruktur- und Softwareleistungen beziehen können.

Zum Leistungsangebot können insbesondere Managed-SaaS-Anwendungen, Datenbanken, Webserver und Reverse-Proxy-Systeme, virtuelle Server, Bare-Metal-Server, Speicherlösungen, Backups, Domains, Managed Services, Monitoring, Administrationsleistungen, Support und individuelle Softwareentwicklung gehören.

Nicht jede Leistung ist dauerhaft verfügbar. Portaris ist berechtigt, einzelne Produkte einzuführen, zu ändern, technisch weiterzuentwickeln oder aus dem Angebot zu entfernen.

Die konkrete Beschaffenheit einer Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung beziehungsweise Individualvereinbarung.

Bei Leistungen Dritter können zusätzliche Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters gelten.

§ 3 Vertragsschluss

Die Darstellung von Produkten auf der Plattform stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar.

Der Kunde gibt durch Bestellung einer Leistung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme, Bereitstellung der Leistung oder Freischaltung des Kundenkontos zustande.

Portaris kann Bestellungen ablehnen, insbesondere wenn technische, rechtliche, wirtschaftliche oder sicherheitsrelevante Gründe entgegenstehen.

Ein Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Produkts besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 4 Kundenkonto

Für bestimmte Leistungen ist ein Kundenkonto erforderlich.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Angaben vollständig und richtig zu halten.

Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

Der Kunde haftet grundsätzlich für Vorgänge, die über sein Kundenkonto vorgenommen werden, sofern er die missbräuchliche Nutzung zu vertreten hat.

Bei Verdacht auf eine unbefugte Nutzung ist Portaris unverzüglich zu informieren.

Portaris kann aus Sicherheitsgründen eine erneute Authentifizierung verlangen.

§ 5 Bereitstellung der Leistungen

Portaris erbringt Leistungen nach dem jeweils vereinbarten Leistungsumfang.

Sofern keine bestimmte Bereitstellungsfrist vereinbart wurde, erfolgt die Bereitstellung innerhalb eines angemessenen Zeitraums.

Angegebene Bereitstellungszeiten sind grundsätzlich unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Technische Abhängigkeiten von Drittanbietern können die Bereitstellung beeinflussen.

Portaris ist berechtigt, technische Komponenten auszutauschen, sofern dadurch die vertraglich geschuldete Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

§ 6 Verfügbarkeit und Wartung

Für Standardprodukte wird keine bestimmte Mindestverfügbarkeit garantiert, sofern kein gesondertes SLA vereinbart wurde.

Portaris ist berechtigt, Wartungsarbeiten durchzuführen.

Wartungsarbeiten können insbesondere für Sicherheitsupdates, Hardwarewartung, Softwareupdates, Migrationen, Netzwerkarbeiten, Performanceoptimierungen und Störungsbeseitigung erforderlich sein.

Portaris bemüht sich, planbare Wartungen möglichst frühzeitig anzukündigen.

Bei dringenden Sicherheits- oder Störungsfällen darf Portaris Wartungsmaßnahmen ohne vorherige Ankündigung durchführen.

Für individuell vereinbarte Projekte können gesonderte SLA mit eigenen Verfügbarkeits- und Reaktionszeiten vereinbart werden.

§ 7 Änderungen und Weiterentwicklung

Cloud- und Softwareleistungen unterliegen einer fortlaufenden technischen Weiterentwicklung.

Portaris darf Leistungen technisch weiterentwickeln, sofern die wesentlichen vertraglichen Eigenschaften erhalten bleiben.

Änderungen können insbesondere aufgrund von Sicherheitsanforderungen, gesetzlichen Vorgaben, Änderungen von Drittanbietern, technischer Weiterentwicklung oder wirtschaftlicher beziehungsweise betrieblicher Erfordernisse erforderlich sein.

Wesentliche Änderungen zum Nachteil des Kunden werden, soweit gesetzlich erforderlich, angemessen angekündigt.

§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angegebenen Preise.

Preise verstehen sich gegenüber Verbrauchern einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht anders angegeben.

Gegenüber Unternehmern können Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

Wiederkehrende Leistungen werden grundsätzlich monatlich abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.

Bei Zahlungsverzug ist Portaris berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und weitere gesetzlich zulässige Kosten geltend zu machen.

Bei erheblichem Zahlungsverzug kann Portaris Leistungen nach vorheriger entsprechender Ankündigung sperren, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Eine Sperrung lässt bestehende Zahlungspflichten grundsätzlich unberührt.

§ 9 Preisänderungen

Bei langfristigen oder wiederkehrenden Leistungen kann Portaris Preise an veränderte Kostenbedingungen anpassen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Gründe können insbesondere gestiegene Energie- und Infrastrukturkosten, höhere Kosten für Rechenzentren, Preisänderungen von Vorleistern, gestiegene Lizenzkosten sowie gesetzliche oder regulatorische Anforderungen sein.

Gesetzlich erforderliche Kündigungs- oder Widerspruchsrechte bleiben unberührt.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

Standardprodukte werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Standardverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Individuelle Entwicklungs- oder Projektleistungen können eine vereinbarte Mindestlaufzeit enthalten.

Eine Mindestlaufzeit kann insbesondere vereinbart werden, wenn Portaris erhebliche individuelle Entwicklungs-, Einrichtungs- oder Vorleistungskosten übernimmt.

Nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit gelten die vereinbarten Kündigungsregelungen.

§ 11 Individuelle Entwicklung

Bei individuellen Entwicklungsleistungen wird der konkrete Leistungsumfang vor Beginn des Projekts vereinbart.

Änderungswünsche des Kunden nach Beauftragung können zusätzliche Kosten verursachen.

Entwicklungsleistungen können insbesondere Software, Schnittstellen, Automatisierungen, individuelle Cloud-Infrastruktur, Plugins und Module umfassen.

Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde an individuell entwickelter Software ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

Eine Übertragung sämtlicher Urheber- oder sonstiger Rechte erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Wiederverwendbare Komponenten, Bibliotheken, Frameworks, Know-how und allgemeine technische Lösungen bleiben Eigentum beziehungsweise geistiges Eigentum von Portaris oder den jeweiligen Rechteinhabern.

§ 12 Nutzungsrechte und Lizenzen

Der Kunde erhält nur die Nutzungsrechte, die zur vertragsgemäßen Nutzung der jeweiligen Leistung erforderlich sind.

Eine Weitergabe von Zugängen, Lizenzen oder Leistungen an Dritte ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich gestattet wurde.

Open-Source-Komponenten können eigenen Lizenzbedingungen unterliegen.

Der Kunde verpflichtet sich, diese Lizenzbedingungen einzuhalten.

§ 13 Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, die Leistungen nicht rechtswidrig zu verwenden; keine Schadsoftware zu verbreiten; keine Systeme Dritter ohne Berechtigung anzugreifen; keine Spam-Kampagnen über die Infrastruktur von Portaris durchzuführen; keine Phishing-Angebote zu betreiben; keine DDoS-Angriffe oder vergleichbare Angriffe durchzuführen; keine Sicherheitsmechanismen unbefugt zu umgehen; keine fremden Zugangsdaten zu verwenden; ausreichende Zugangssicherheit sicherzustellen; und geltendes Recht einzuhalten.

§ 14 Missbrauch und Sicherheitsmaßnahmen

Bei einem begründeten Verdacht auf Missbrauch darf Portaris geeignete Maßnahmen ergreifen.

Hierzu können insbesondere eine vorübergehende Sperrung, Einschränkung einzelner Funktionen, Trennung betroffener Systeme vom Netzwerk, Zurücksetzen von Zugangsdaten, technische Sicherheitsmaßnahmen oder eine Aufforderung zur Stellungnahme gehören.

In akuten Sicherheitsfällen kann eine sofortige technische Reaktion erforderlich sein.

Portaris bemüht sich, den Kunden über solche Maßnahmen zu informieren, sobald dies technisch und rechtlich möglich ist.

Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 15 Daten und Inhalte des Kunden

Der Kunde bleibt grundsätzlich für die von ihm gespeicherten oder verarbeiteten Inhalte verantwortlich.

Der Kunde stellt sicher, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an den gespeicherten Daten verfügt.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Verarbeitung seiner Daten über die Plattform rechtmäßig erfolgt.

Portaris wird grundsätzlich nicht ohne Anlass in Kundendaten Einsicht nehmen. Gesetzliche Verpflichtungen, Sicherheitsmaßnahmen und notwendige technische Verarbeitungsvorgänge bleiben hiervon unberührt.

§ 16 Backups

Backups werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich Bestandteil des gebuchten Leistungsumfangs ist.

Umfang, Aufbewahrungsdauer und Wiederherstellbarkeit richten sich nach der jeweiligen Produktbeschreibung.

Ein Backup ersetzt grundsätzlich keine eigenständige Datensicherungsstrategie des Kunden.

Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, für besonders wichtige Daten zusätzliche Sicherungskopien vorzuhalten.

Die Wiederherstellung kann je nach Umfang und technischer Situation Zeit benötigen.

§ 17 Domains

Bei Domainleistungen wird Portaris teilweise lediglich als Vermittler beziehungsweise technischer Dienstleister tätig.

Für Domains gelten zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen Registry und Vergabestelle.

Die Verfügbarkeit einer bestimmten Domain kann nicht garantiert werden.

Domainnamen können aufgrund rechtlicher oder technischer Vorgaben verloren gehen oder gesperrt werden.

Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit des von ihm gewünschten Domainnamens verantwortlich.

§ 18 Drittanbieter

Zur Erbringung der Leistungen kann Portaris Leistungen Dritter einsetzen.

Hierzu können insbesondere Rechenzentren, Netzbetreiber, Domain-Registrare, Softwareanbieter, Zahlungsdienstleister und Cloud-Infrastrukturbetreiber gehören.

Änderungen oder Ausfälle solcher Vorleistungen können sich auf die Leistungen von Portaris auswirken.

Portaris wird sich im Rahmen des Zumutbaren um geeignete Alternativen bemühen.

§ 19 Support

Support wird im Umfang des jeweils gebuchten Produkts erbracht.

Sofern kein SLA vereinbart wurde, bestehen keine garantierten Reaktions- oder Lösungszeiten.

Support kann insbesondere über E-Mail, Ticketsystem oder andere von Portaris bereitgestellte Kommunikationswege erfolgen.

Supportleistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, können gesondert berechnet werden, sofern dies vorab vereinbart wurde.

§ 20 Haftung

Portaris haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns.

Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Portaris nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Die gesetzlichen zwingenden Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Portaris.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

§ 21 Höhere Gewalt

Portaris haftet nicht für Ereignisse außerhalb des eigenen Einflussbereichs, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Hierzu können insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Maßnahmen, großflächige Netzstörungen, Ausfälle von Vorleistern, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen, Energieausfälle und Arbeitskämpfe gehören.

Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 22 Vertragsbeendigung und Daten

Nach Beendigung eines Vertrags wird dem Kunden – soweit technisch vorgesehen – Gelegenheit gegeben, seine Daten innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu exportieren.

Einzelheiten können sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung ergeben.

Nach Ablauf einer angemessenen Übergangsfrist ist Portaris berechtigt, Kundendaten zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig eine Datensicherung beziehungsweise einen Export vorzunehmen.

§ 23 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von Portaris.

Soweit Portaris personenbezogene Daten im Auftrag eines Kunden verarbeitet, wird – sofern erforderlich – ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.

§ 24 Änderungen dieser AGB

Portaris kann diese AGB ändern, soweit dies aufgrund von Gesetzesänderungen, Rechtsprechung, technischen Entwicklungen oder vergleichbaren sachlichen Gründen erforderlich ist.

Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt.

Gegenüber Verbrauchern werden gesetzlich erforderliche Zustimmungs- und Widerspruchsrechte berücksichtigt.

Individuelle Vertragsvereinbarungen bleiben von einer Änderung der AGB unberührt.

§ 25 Abtretung

Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur übertragen, soweit gesetzlich zulässig oder Portaris zustimmt.

Gesetzliche Regelungen, insbesondere bei Geldforderungen, bleiben unberührt.

§ 26 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, soweit gesetzlich zulässig.

Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

§ 27 Geheimhaltung

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.

Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, bereits rechtmäßig bekannt waren, unabhängig entwickelt wurden oder deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.

§ 28 Rechte an Plattform und Infrastruktur

Sämtliche Rechte an der Portaris-Plattform, deren Software, Gestaltung, Dokumentation und technischen Systemen verbleiben bei Portaris beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.

Der Kunde erhält keine Rechte an der zugrunde liegenden Infrastruktur, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Reverse Engineering ist nur im gesetzlich zwingend zulässigen Umfang gestattet.

§ 29 Sicherheitsanforderungen

Portaris ist berechtigt, aus Sicherheitsgründen technische Mindestanforderungen festzulegen.

Der Kunde verpflichtet sich, erforderliche Sicherheitsupdates und Konfigurationsänderungen zu unterstützen.

Veraltete oder nachweislich unsichere Software kann eingeschränkt oder nach vorheriger angemessener Ankündigung nicht mehr unterstützt werden.

Bei akuten Sicherheitsrisiken kann eine sofortige Einschränkung erforderlich sein.

§ 30 Besondere Regelungen für Bare Metal und Server

Bei Bare-Metal- oder vergleichbaren Serverleistungen kann der Kunde alleinige oder weitgehende Kontrolle über die bereitgestellte Hardware erhalten.

Sofern keine Managed-Leistung vereinbart wurde, ist der Kunde grundsätzlich selbst für Betriebssystem, Anwendungen, Konfiguration und darauf gespeicherte Inhalte verantwortlich.

Bei Managed-Leistungen übernimmt Portaris die ausdrücklich vereinbarten Administrationsleistungen.

Hardware kann bei Defekten ausgetauscht werden.

Ein Anspruch auf eine bestimmte physische Hardwarekomponente besteht nur, wenn diese ausdrücklich individuell vereinbart wurde.

§ 31 Verbraucherschutz

Gegenüber Verbrauchern gelten sämtliche zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.

Insbesondere gesetzliche Vorschriften über Widerruf, Gewährleistung und digitale Produkte bleiben unberührt.

Diese AGB beschränken zwingende Verbraucherrechte nicht.

§ 32 Unternehmerkunden

Unternehmer im Sinne dieser AGB haben Portaris Änderungen ihrer Unternehmensdaten unverzüglich mitzuteilen.

Soweit gesetzlich zulässig, gelten im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern die besonderen gesetzlichen Vorschriften.

Gegenüber Unternehmern können individuell vereinbarte SLA, Mindestlaufzeiten, Abnahmeverfahren und Servicebedingungen vereinbart werden.

§ 33 Individuelle SLA

Für größere Kundenprojekte können gesonderte Service-Level-Agreements vereinbart werden.

Ein SLA kann insbesondere Mindestverfügbarkeit, Reaktionszeiten, Wiederherstellungszeiten, Wartungsfenster, Supportzeiten, Service Credits und Eskalationsverfahren regeln.

Ein SLA geht entgegenstehenden Regelungen dieser AGB vor.

Ohne ausdrücklich vereinbartes SLA bestehen keine garantierten Verfügbarkeits- oder Reaktionszeiten.

§ 34 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht entzogen werden.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Portaris.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Hinweise für die Finalisierung

Vor Veröffentlichung sollten insbesondere Unternehmensdaten, Impressumsangaben, konkrete Produktbedingungen, Preis- und Kündigungsmodelle, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung, Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und gegebenenfalls Acceptable-Use-Policy ergänzt und rechtlich geprüft werden.

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